Zusammen mit Prof. Dr. Alexander Graser und mit Unterstützung durch den VdK vertrete ich derzeit sieben Beschwerdeführer, die sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verletzung ihrer Grundrechte infolge völlig unzulänglicher staatlicher Maßnahmen im Bereich der stationären Pflege wenden. Ziel des Verfahrens ist es, den Staat zur Erfüllung seiner Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Personen anzuhalten. Über das Verfahren wird derzeit ausführlich in den Medien berichtet. Verwiesen sei hier auf den fundierten Artikel von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 8.11.2014. Für weitere Anfragen zu diesem Themenbereich stehe ich gerne zur Verfügung.