Derzeit vertrete ich in einem weiteren  Verfassungsbeschwerdeverfahren, das durch den VdK initiiert wurde. Dabei geht es um die von Verfassung wegen gebotene Gleichstellung von Leistungen aus Pensionskassen und Direktversicherungen im Rahmen von Betriebsrenten. In Deutschland sind nach Angabe des VdK etwa 1,2 Millionen Menschen betroffen, die nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb privat in eine Pensionskasse einzahlten und von den Leistungen, die sie aus der Pensionskasse erhielten, Krankenkassenbeiträge im vollen Umfang zahlen sollen.  Damit wären die Betroffenen ungerechterweise erheblich schlechter gestellt als Personen mit Betriebsrentenleistungen aus Direktversicherungen. Demgegenüber wollte im Übrigen schon der Gesetzgeber eine Gleichbehandlung, als er 1973 die betriebliche Altersvorsorge auf den Weg brachte: Pensionskassen seien nämlich ihrer Art nach ebenso Lebensversicherungsunternehmen (Siehe BTDrucks. 7/1281, S. 26).

 

Die Verfassungsbeschwerde wurde Anfang Januar 2015 eingereicht und ist weiterhin anhängig. Zur zeitlichen Perspektive für eine Entscheidung wurden seitens des Bundesverfassungsgerichts wie üblich keine Angaben gemacht.

 

Weiter Informationen  finden Sie in der Pressemitteilung des VdK.