Was haben Einparksensoren und Bankberater gemeinsam? Bei beiden kann blindes Vertrauen teuer werden, wie aus Sicht eines Schadensersatzrechtlers schöne Urteile des AG Hannover und des OLG Düsseldorf belegen.,,In Hannover musste das AG (Urteil vom 27.05.2014, Az: 438 C 1632/14) darüber entschieden werden, ob ein Jaguar-Fahrer und dessen Ehefrau gut 2000€ für ihre Beule im Kofferraum erhalten. Beim rückwärtigen Einparkmanöver in einem Parkhaus war eine Lüftungsschachtbefestigung im Weg. Der Kläger meinte, dass während des gesamten Einparkmanövers die Parksensoren und Rückfahrkamera seines Wagens keine Hindernisse gemeldet hätten und dass deshalb der Parkhausbetreiber in der Haftung stehe. Das AG Hannover jedeoch schmetterte die Klage ab, denn die Befestitgung war sogar noch mit einem warnenden rot-weißen Klebeband hervorgehoben. Der unzufriedene Kläger ging in Berufung und legte nach deren Scheitern noch eine Gehörsrüge ein, die ebenfall erfolglos blieb. Ob der Kläger nun zukünftig nur noch vorwärts einparkt oder lieber den Kfz-Hersteller wegen solch unzulänglicher Parksensoren verklagt, ist dem Urteil leider nicht zu entnehmen.,,Besser lief es vor dem OLG Düsseldorf (Urteil vom 12. September 2014, Az. I-16 U 230/13) für die Witwe eines Rentners, dem die örtliche Sparkasse eine langfristige Anlage in Höhe von 40.000€ in einen Schiffsfond mit Totalverlustrisiko angedreht hatte. Der 84-Jährige war zu diesem Zeitpunkt bereits schwer erkrankt und wollte eine sichere Anlage, um seine Frau gut versorgt zu wissen. Und es kam, wie es kommen musste: Nach kleineren Ausschüttungen ging der Schiffsfond im vierten Jahr insolvent. Doch anders als bei den Parksensoren wurde hier das enttäuschte Vertrauen wenigstens entschädig. Die Sparkassenmitarbeiter hatten über die „geringe Werthaltigkeit“ des Fonds nicht aufgeklärt, für die Prüfung des 140-seitigen Emmissionsprospekts nur einige Tage zugestanden und außerdem noch verschwiegen, dass 19% der Anlagesumme als Provision anfallen würden. Die Witwe bekam daher alles zurück – eine faire Entscheidung und ein wichtiger Schritt gegen die Abzocke von Senioren in Vermögensangelegenheiten.