Erneuter Erfolg gegen Rechtsschutzversicherung
Erneut waren unsere Anwälte vor Gericht erfolgreich gegen eine Rechtsschutzversicherung: Die Rechtsschutzversicherung weigerte sich, einen Teil des Honorars für unsere Tätigkeit zu übernehmen – obwohl sie vertraglich hierzu vertraglich verpflichtet war. Dies bestätigte nun auch das AG Miesbach und verurteilte die Rechtsschutzversicherung vollumfänglich. Im Kern ging es um die Honorarforderung für einen sog. Stichentscheid. Denn [...]