Wir alle wünschen uns, niemals in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Sollte man jedoch einmal an einem Unfall beteiligt sein, gibt es einiges zu beachten. Die Abläufe nach einem Verkehrsunfall sind den meisten Menschen nicht geläufig, da man mit einer solchen Situation in der Regel nicht regelmäßig konfrontiert ist.
In dieser Situation ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Interessen zu beauftragen. Je früher nach dem Unfallgeschehen ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird, desto schneller und effizienter können Ihre Ansprüche geltend gemacht und Fehler vermieden werden.
Es stellen sich zahlreiche Fragen: Wer hilft mir jetzt und an wen kann ich mich wenden? Wie hoch ist der entstandene Schaden und wer kommt dafür auf? Wem muss ich den Schaden melden? Wie gehe ich mit einem Personenschaden um? Wie sichere ich die erforderlichen Beweise?
Diese und viele weitere Fragen müssen nach einem Unfall geklärt werden – und das in einer Ausnahmesituation, in der man möglicherweise unter Schock steht, verletzt ist oder mit der Situation überfordert ist.
Wichtig ist zunächst, dass Sie sich Hilfe holen. Rufen Sie die Polizei und, sofern Personen verletzt wurden, auch den Rettungsdienst.
Dokumentieren Sie den Unfall: Fotos von der Unfallstelle, den entstandenen Schäden, den Kennzeichen und der konkreten Unfallsituation können später entscheidend dafür sein, welche Schäden von wem zu ersetzen sind.
Notieren Sie sich die Namen und Anschriften aller Beteiligten sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Halten Sie außerdem die Kontaktdaten möglicher Zeugen fest. Wenn Sie die Versicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen können, kann dies die weitere Abwicklung beschleunigen.
Erkennen Sie vor Ort keinesfalls eine Schuld an. Unterschreiben Sie auf keinen Fall Abfindungs- oder Abgeltungserklärungen der Versicherung. Vor solchen Handlungen sollten Sie unbedingt Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten oder anderweitig rechtlichen Rat einholen.
Sollten Sie körperliche Beschwerden haben – auch wenn diese nur leicht sind –, suchen Sie zeitnah einen Arzt auf. So kann bei Bedarf später nachgewiesen werden, dass ein Zusammenhang zwischen Ihren Beschwerden und dem Unfall besteht.
Melden Sie den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls bei Ihrer eigenen Kaskoversicherung.
Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?
Im Falle eines Personenschadens kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Dessen Höhe ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die Schwere der Verletzungen, die Dauer der Behandlung, mögliche Folgeschäden sowie die Auswirkungen auf den Alltag und das Berufsleben der betroffenen Person.
Darüber hinaus können Ansprüche auf Ersatz eines Verdienstausfalls sowie auf Erstattung von Fahrt- und Behandlungskosten geltend gemacht werden.
Bei einem Sachschaden können die Reparaturkosten ersetzt verlangt werden. Auch eine merkantile Wertminderung des Fahrzeugs kann unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Im Falle eines Totalschadens besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes.
Darüber hinaus kommen Ansprüche auf Ersatz der Gutachterkosten, der Kosten für einen Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall in Betracht. Auch Abschleppkosten können erstattungsfähig sein.
An wen muss man sich letztlich wenden, um Ersatz zu erhalten?
Grundsätzlich übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Regulierung der berechtigten Ansprüche. Liegt eine Mitschuld vor, erfolgt die Regulierung entsprechend der jeweiligen Haftungsquote.
Was bringt Ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwalts?
Ein Rechtsanwalt weiß, welche Ansprüche geltend gemacht werden können, und kann diese gegenüber der Versicherung vollständig darlegen und beziffern. Er unterstützt Sie dabei, die erforderlichen Beweise zu sichern und wichtige Fristen einzuhalten.
Versicherungen versuchen regelmäßig, geltend gemachte Ansprüche zu kürzen. Ein Rechtsanwalt kann solchen Kürzungsversuchen entgegenwirken und kennt Ihre Rechte sowie die Ihnen zustehenden Ansprüche.
Ist die Schuldfrage streitig, setzt sich ein Rechtsanwalt mit der Versicherung auseinander und verhandelt über die Haftungsquote. Aufgrund seiner praktischen Erfahrung weiß er, worauf es bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ankommt.
(Illustration wurde erstellt mithilfe von KI)