Dreieinhalb Jahre nach Einreichung der Verfassungsbeschwerde gegen Heranziehung von Pensionskassenleistungen, die aus privaten Beiträgen des Arbeitnehmners resultieren, zur Kranken- und Sozialversicherung besteht Grund zu Feiern: der Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 27.06.2018, veröffentlicht am 04.09.2018, stattgegeben (Az. 1 BvR 249/15). Dieses Ergebnis ist umso erfreulicher, weil davon nicht nur unser Mandant, sondern bis zu 1,5 Millionen Betriebsrentenbezieher profitieren, die durch die Entscheidung etwa eine Milliarde Beiträge sparen. Vor dem Bundesverfassungsgericht zu gewinnen ist übrigens ein eher seltens Vergnügen: nur etwa 1,5% aller Beschwerden sind erfolgreich – aber wir werden natürlich auch in Zukunft alles daran setzen, entgegen der Statistik zu gewinnen!
Ein ausführlicher Bericht zur Entscheidung ist in der Legal Tribune Online nachzulesen.