Batteriespeicher spielen eine Schlüsselrolle in der Energiewende. Sie ermöglichen es, Strom aus erneuerbaren Energien zeitversetzt zu nutzen, Netze zu entlasten und flexibel auf die Entwicklungen am Strommarkt zu reagieren. Gleichzeitig stellen Speicherprojekte die Betreiber vor anspruchsvolle rechtliche und regulatorische Herausforderungen. Umso mehr freuen wir uns, über die erfolgreiche Projektumsetzung unserer Mandanten zu berichten:

Die Weber+Wimmer Solare Werkstätten GmbH hat am Solarpark Buch Süd einen Batteriegroßspeicher in Betrieb genommen. Die offizielle Einweihung am 06.08.2026 erfolgte nur etwa 1,5 Jahre nach Beginn der Planungen. Der Batteriespeicher verfügt über eine Anschlussleistung von 5 MW und eine Speicherkapazität von 10 MWh. Er ist als sogenannter Graustromspeicher ausgelegt. Der Speicher kann damit unabhängig von der aktuellen Stromerzeugung der benachbarten Photovoltaikanlage Strom aus dem Netz beziehen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einspeisen.

Diese Flexibilität eröffnet gänzlich neue Möglichkeiten: Der gespeicherte Strom kann abhängig von der jeweiligen Marktsituation eingesetzt werden. Gleichzeitig können Batteriespeicher einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten, ohne den natürlichen Schwankungen der Energiegewinnung bei erneuerbaren Energien ausgesetzt zu sein. So kann Solarstrom auch für die Erbringung von Systemdienstleistungen eingesetzt werden. Die unmittelbare Nähe zur Photovoltaikanlage der Solarpark Buch Süd GmbH ermöglicht darüber hinaus die Nutzung bestehender Synergien, insbesondere im Bereich der Infrastruktur und des Netzanschlusses.

Bei der Realisierung eines Batteriespeichers stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen aus dem öffentlichen Recht wie dem nationalen wie internationalem Zivilrecht. Die Projektplanung ist öffentlich-rechtlich geprägt, insbesondere bei Standorten im Außenbereich sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) erfüllt sind. Zu klären sind regelmäßig auch Rechtsfragen in Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren, Netzanschluss, Brandschutz oder der konkreten Ausgestaltung und Nutzung des Speichers.

Zivilrechtlich gilt es, die Beziehungen zwischen den beteiligten Vertragspartnern im Hinblick auf den Projekterfolg auszugestalten und die Umsetzung rechtlich zu begleiten. Bei der Realisierung eines Batteriespeichers sind regelmäßig unterschiedliche Vertragspartner beteiligt – von Herstellern und Lieferanten über Bau- und Montageunternehmen bis hin zu Netzbetreibern. Die jeweiligen Verträge müssen die technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten eines Speicherprojekts berücksichtigen. Dabei können beispielsweise Fragen der Leistungsfähigkeit, Abnahme, Gewährleistung und Garantie, Verfügbarkeit, Betriebsführung, Haftung und Verzögerung ebenso relevant werden wie Regelungen zur Schnittstelle zwischen Batteriespeicher, Photovoltaikanlage und Netzanschluss. Regelmäßig sitzen Lieferanten für wichtige Komponenten im Ausland, so dass Vertragsverhandlungen in der Regel auf Englisch geführt werden. Das Verhandlungsteam unserer Kanzlei ist entsprechend ausgebildet und erfahren, so dass auch Vertragsverhandlungen und -abschlüsse mit Vertretern von Großkonzernen aus der ganzen Welt erfolgreich geführt werden.

Das Projekt am Solarpark Buch Süd zeigt: Ein Batteriespeicher ist weit mehr als eine zusätzliche technische Anlage neben einem Solarpark. Er macht Solarstrom konkurrenzfähig: Durch die Speicherung erneuerbarer Energien werden diese zur Energiequelle der Zukunft. Für Projektentwickler und Betreiber empfiehlt es sich daher, rechtliche Fragen nicht erst im Genehmigungs- oder Vertragsstadium zu klären. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann dazu beitragen, Risiken zu erkennen, Projektstrukturen anzupassen und spätere Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden. Gerade bei Speicherprojekten greifen dabei unterschiedliche Rechtsgebiete ineinander. Bauplanungs- und Genehmigungsrecht, Energiewirtschaftsrecht sowie internationales Vertragsrecht müssen zusammengedacht werden.

Auf dem Weg zur Umsetzung des Batteriespeichers am Solarpark Buch Süd haben die Anwälte von Dr. Lindner Rechtsanwälte die Weber+Wimmer Solare Werkstätten GmbH rechtlich begleitet. Wir beraten Unternehmen und Projektentwickler bei den rechtlichen Fragestellungen rund um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und weitere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien – sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht.

Unser Anspruch ist es, rechtliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit unseren Mandanten Lösungen zu entwickeln, die rechtssicher, wirtschaftlich und praktisch umsetzbar sind.

Denn für den erfolgreichen Ausbau erneuerbarer Energien braucht es nicht nur innovative technische Lösungen, sondern auch tragfähige rechtliche Rahmenbedingungen.

Benötigen Sie Beratung im Bereich erneuerbare Energien?

Ob Photovoltaikanlage, Batteriespeicher oder die Kombination aus Erzeugung und Speicherung: Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Planung und Umsetzung Ihres Projekts.

Gemeinsam prüfen wir die relevanten öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Fragestellungen und entwickeln Lösungen, die rechtssicher und praxisgerecht sind.

Nutzen Sie gerne unser Fallanfragesystem – wir beraten Sie gerne!