Ein ablehnendes Urteil in einem Rechtsstreit ist zunächst eine herbe Entäuschung. Dabei ist ein Urteil nicht zwingend das „letzte Wort“. Eine zweite Chance bietet die Berufungsinstanz im Zivilrecht. Damit gemeint ist die Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils auf etwaige Fehler – sei es im Kaufrecht, im Vertragsrecht, im Haftungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht oder in Spezialbereichen wie dem IT-Recht, dem Speditionsrecht oder dem Versicherungsrecht. Die Berufungsinstanz ist nicht dazu da, ihren Fall komplett neu zu verhandeln. Vielmehr wird das Urteil auf bestimmte Fehler überprüft: Davon umfasst sind Fehler des erstinstanzlichen Gerichts hinsichtlich der Rechtsanwendung sowie hinsichtlich der Beweiswürdigung. Zudem kann in der Berufungsinstanz kontrolliert werden, ob dem Gericht in erster Instanz Verfahrensfehler unterlaufen sind. Auch kann eine Überprüfung dahingehend erfolgen, ob neue Aspekte hinzugekommen sind, die eine andere Entscheidung des Gerichts rechtfertigen oder aber ob Argumente nicht hinreichend berücksichtigt wurden.
Dabei ist nicht zu unterschätzen, wie komplex die Themenbereiche im Zusammenhang mit einer Berufung meist sind – hier ist Expertenwissen gefragt, welches unsere Anwälte aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrung gesammelt haben und mit welchem diese wir Ihnen gerne zur Seite stehen.
Ob sich eine Berufung lohnt oder ob nur unnötig Ressourcen verschwendet werden, können unsere Anwälte aufgrund ihrer Erfahrung mit Berufungsverfahren für Sie einschätzen. Aufgrund der langjährigen Arbeit als Rechtsanwälte besitzen diese die Fähigkeit, etwaige Fehler in der ersten Instanz gezielt herauszuarbeiten. Unsere Rechtsanwälte denken strategisch und sind daher in der Lage, gerade die Argumente, auf die es ankommt, präzise zu formulieren. Denn in der Berufung gilt: im entscheidenden Schriftsatz der Berufungsbegründung muss man die entscheidenden Aspekte auf den Punkt bringen.
Für ein Vorgehen gegen ein Urteil in der Berufungsinstanz ist es wichtig, sofort zu handeln: Die Frist zu Einlegung beträgt nur einen Monat nach Zustellung des Urteils. Nur so ist es unseren Anwälten möglich, die Fristen der Berufungsinstanz zu wahren. Nach der Übersendung der Unterlagen samt dem erstinstanzlichen Urteil erfolgt eine Prüfung durch unsere Rechtsanwälte, um die Erfolgsaussichten einschätzen zu können. Erachten unsere Anwälte ein Vorgehen für aussichtsreich, so kann die Berufung eingelegt werden. Es folgt eine Begründung der Berufung durch unsere Anwälte, in welcher diese darlegen, welche Fehler in der ersten Instanz gemacht wurden.
Um unseren Mandanten übe die Möglichkeiten zur Berufung im Zivilrecht zu informieren, haben wir eine eigene Website zu diesem Thema erstellt: Unter www.berufungsanwalt.de finden Sie alle Fragen zur Berufung aufbereitet. Dort können Sie uns auch direkt Ihr Urteil aus der ersten Instanz zu einer ersten Prüfung einreichen.