Mandatsvollmacht

Wir freuen uns, dass Sie die Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten.

Die dafür notwendige Mandatsvollmacht können Sie auf zwei Arten ausfüllen:

  • Entweder in dem Sie das PDF-Formular hier herunter laden, ausfüllen und an uns senden.
  • Oder in dem Sie das unten stehende Online-Formular ausfüllen. Beachten Sie, dass die Daten in diesem Fall digital übermittelt und auf unserem Server gespeichert werden.

Vollmacht und Auftrag zur Mandatswahrnehmung


    Den Rechtsanwälten
    Dr. Lindner Rechtsanwälte, Am Oberfeld 11, 83026 Rosenheim, Deutschland
    Tel: 08031 - 61566-18, Fax: 08031 - 61566-19

    sowie jedem Mandatsträger der Kanzlei einzeln wird hiermit in der Angelegenheit

    ./.

    Vollmacht erteilt

    1. zur Prozessführung u.a. nach §§ 81 ff. ZPO einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen,

    2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Versorgungseinkünften,

    3. zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen (§§ 302,374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie - für den Fall der Abwesenheit - zur Vertretung nach § 411 Abs. 2 StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 Abs. 1 und 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren,

    4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art - insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte - einschließlich der Durchführung von Besprechungen,

    5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen, insbesondere zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen, die auf den Abschluss oder die Aufhebung solcher Verträge gerichtet sind, sowie zur Abgabe einseitiger Erklärungen einschließlich der Kündigung von Arbeits- und Mietverträgen.

    Diese Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen von und an Gerichte und Behörden zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zur erstattenden Beträge entgegenzunehmen.

    6. Diese Vollmacht erstreckt sich nicht auf die Entgegennahme einseitiger empfangsbedürftiger rechtsgestaltender Willenserklärungen, insbesondere die Erklärung der Kündigung, der Anfechtung oder den Rücktritt von bestehenden Vertragsverhältnissen der Vertretenen.

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    Sicherheitsfrage: Wie viel ist 8 + Zwei?