Bitte geben Sie die folgenden Informationen an den/die behandelnde/n Arzt / Ärztin weiter.
Hinweisblatt für die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt
nach einem Schadensereignis (Unfall/ Körperverletzung)
Die Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte ist damit beauftragt, die Ansprüche Ihrer Patientin/ Ihres Patienten für die erlittenen Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Schadensereignis geltend zu machen. Dabei zeigt unsere anwaltliche Erfahrung, dass sich diese Ansprüche – zum Beispiel der Anspruch auf Schmerzensgeld – am besten begründen lassen, wenn der Betroffene das Verletzungsbild und den Behandlungsverlauf umfassend ärztlich dokumentieren lässt.
Wir bitten Sie daher um Ihre geschätzte Mitwirkung: Sie unterstützen Ihre Patientin/ Ihren Patienten, wenn Sie ein ärztliches Attest über Ihre Diagnose und den Behandlungsverlauf nach dem Schadensereignis erstellen. Hierbei soll es sich nicht um ein aufwändiges Gutachten handeln, da dieses einen zu hohen Kostenaufwand nach sich zieht.
Wir bedauern, dass Sie damit zusätzlichen Aufwand haben – selbstverständlich werden Ihnen aber die Kosten für Ihre Bemühungen erstattet, bitte stellen Sie die Rechnung hierzu auf Ihre Patientin/Ihren Patienten aus. Vielen Dank!
Im Idealfall sollte der ärztliche Bericht folgende Angaben enthalten:
- Behandlungsbeginn, zeitlicher Verlauf und Abschluss der Behandlung
- Bezeichnung des Schadensereignisses
- Diagnose bei Behandlungsbeginn (und ggf. weitere spätere Diagnosen)
- Geschilderte Beschwerden der/ des Verletzten
- Eventuelle festgestellte psychische Beeinträchtigungen als Folge des Schadensereignisses
- Verordnete Medikamente/ verschriebene Heilbehandlungen
- Ggf. Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Etwaige Besonderheiten des Falles
- Ärztliche Prognose: vollständige Ausheilung oder Spätfolgen zu erwarten?
Haben Sie Rückfragen? Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren:
Dr. Lindner Rechtsanwälte
Am Oberfeld 11
83026 Rosenheim
Tel.: 08031/ 6156618
Fax: 08031/ 6156619
Email: kanzlei@linderrecht.de
Sie können sich dieses Hinweisblatt auch bequem als PDF herunterladen, ausdrucken und direkt an die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt weiterleiten: