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    Mandanten-Fragebogen Verkehrsunfall

    Geschätzte Mandantinnen und Mandanten,

    mit dem Ausfüllen unseres Unfallfragebogens tragen Sie zur schnellen Bearbeitung Ihres Falles bei und helfen uns, Rückfragen zu vermeiden. Wir dürfen Sie daher um Ihre Mitwirkung bitten und sind Ihnen dankbar, wenn Sie den Fragebogen möglichst vollständig ausfüllen.

    Sollten Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an uns.

    Ihre Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte

    Mandant/ Anspruchsteller (Eigentümer/in oder Leasingnehmer des Fahrzeugs)

    Bitte beachten Sie: Die Ansprüche aus dem Verkehrsunfall müssen von demjenigen gestellt werden, der wirtschaftlich davon betroffen ist. Dies ist der Eigentümer des Kfz, der nicht unbedingt mit dem Halter oder dem Fahrer übereinstimmt (Es kommt also darauf an: Wem gehört das Fahrzeug/ vereinfacht gesagt: Wer hat es erworben?)

    Sollte in Ihrem Fall eine andere Person der Eigentümer sein, z.B. der Ehepartner, ein Verwandter o.ä., dann teilen Sie uns dies für den Fortgang des Mandatsverhältnisses unbedingt mit und geben Sie hier die Daten des Eigentümers an. Der Eigentümer erhält auch unsere Vollmacht und wird unser Mandant.

    Sollte es sich bei Ihrem Kfz um ein Leasingfahrzeug handeln, machen Sie hier bitte Ihre Angaben als Leasingnehmer und beantworten zusätzlich die untenstehenden Fragen zum Leasingvertrag. In diesem Fall ist der Leasingnehmer unser Mandant.

    Persönliche Angaben des Eigentümers (unseres Mandanten)

    Bankverbindung für Auszahlung

    Ihr Fahrzeug

    Fahrzeughalter, wenn abweichend vom Fahrzeugeigentümer

    Fahrer zum Unfallzeitpunkt, wenn abweichend vom Fahrzeugeigentümer

    Rechtsschutzversicherung

    Unfallgegner und Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners

    Schädigendes Fahrzeug:

    Unfallort, Zeit, Hergang

    Beweismittel

    Sachverständigengutachten

    Wenn Ihr Fahrzeug nicht nur einen kleinen Bagatellschaden aufweist (Schadenshöhe bis etwa 750 Euro), dann sollte der Schaden durch einen Gutachter aufgenommen werden. Anderenfalls können wir auch mit einem Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt die Regulierung in die Wege leiten.

    Falls Nein: Sie sollten im Idealfall einen freien Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres Schadens beauftragen (keinen Gutachter, den die gegnerische Versicherung empfiehlt). Bitte informieren Sie uns, wenn wir Ihnen einen Sachverständigen empfehlen sollen.

    Vorschäden

    Die gegnerische Versicherung wird Ihren Schadensfall an das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft melden (www.informa-his.de). Dort erhält sie auch die Information, ob Ihr Fahrzeug Vorschäden hat, welche schon einmal einen Versicherungsfall dargestellt haben. Um hier Nachfragen oder auch Einwände bis hin zu erheblichen Schadenskürzungen durch die Gegenseite zu vermeiden, benötigen wir vorab die Information über Vorschäden an Ihrem Fahrzeug.

    Eigene Versicherung

    Sonstiges

    Anhänge

    Bitte laden Sie hier Fotos, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Gutachten, Finanzierungsverträge, Belege oder sonstige Dokumente hoch (max. 8 Dateien, je max. 10 MB, bevorzugt im PDF-Format).


    Sicherheitsfrage: Wie viel ist 8 + Zwei?