Mit Beweisbeschluss vom 03.12.2019, Az.: 8 O 3226/18 holt das Landgericht Traunstein in einem von der Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte geführten Verfahren ein Sachverständigengutachten über die Ausstattung eines VW Touareg 3.0l TDI EURO 5 aus 2012 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein.

Konkret geht es um den 3.0 TDI EURO 5 (EA897) Diesel Motor, der jedoch nicht nur im VW Touareg verbaut ist, sondern in zahlreichen Fahrzeugen der Oberklasse des gesamten VW Konzerns, bspw. dem AUDI Q7 oder dem Porsche Cayenne.

Beim Nachfolgermodell dieses Motors (EURO 6, EA897evo) sind unzulässige Abschalteinrichtungen in vielen Fahrzeugen bereits bekannt und es existieren zahlreiche verpflichtende Rückrufe des Kraftfahrtbundesamts. Auch beim Vorgänger, der EURO 4 Variante, existiert seit kurzem ein Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes auf Grund einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass der VW Konzern im Euro 5 Modell des Motors keine Abschalteinrichtung verbaut haben soll, obgleich sie doch beim Vor– und Nachfolger vorhanden ist. Bis heute sind keine gerichtlichen Sachverständigengutachten bezüglich der Betroffenheit dieses Motors bekannt. Einzig das OLG Karlsruhe kündigte bisher mit Hinweisbeschlüssen vom 22.08.2019 (Az. 17 U 257/18 sowie 17 U 294/18) die Einholung eines Sachverständigengutachtens bezüglich dieses Motors an.

Die beklagte Volkswagen AG wehrte sich in vorliegendem Verfahren bis zuletzt mit allen Mitteln gegen eine Beweiserhebung: angefangen mit der Behauptung, der klägerische Anspruch sei eine Behauptung „ins blaue Hinein“ und damit die Einholung eines Sachverständigengutachtens unzulässiger Ausforschungsbeweis, bis zur Behauptungen der Befangenheit des klägerseits vorgeschlagenen Sachverständigen.

Das Landgericht Traunstein teilte jedoch die Rechtsaufassung der Volkswagen AG nicht und erließ den Beweisbeschluss wie vom Klägervertreter beantragt. Dies ist erfreulich für alle Eigentümer von Fahrzeuge mit 3.0l TDI EURO 5 Motor, die nun eine objektive Aufklärung durch einen renommierten Sachverständigen erwarten können.

Die Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte, die auch dieses Verfahren führte, vertritt seit Bekanntwerden des Abgasskandals erfolgreich geschädigte Dieselfahrer. Aushängeschild der Kanzlei ist die individuelle und persönliche Betreuung der Mandanten.

Wir nehmen gerne eine selbstverständlich kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung für Sie vor. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 08031 - 615 66 18 oder auch per E-Mail (kanzlei@nulllindnerrecht.de).