Entgegen der derzeit laufenden Kampagne der Volkswagen AG, in der suggeriert wird, Klagen bezüglich des EA288 Dieselmotors seien aussichtslos, zeichnet sich schon seit längerem ab, dass sich der Abgasskandal auch auf den Nachfolger des Motortyps EA 189 erstreckt. In einem aktuellen Urteil spricht das Landgericht Darmstadt Klartext: Der Motor Typ EA 288 enthält eine unzulässige Abschaltsoftware, die den Betrieb auf dem Prüfstand erkennt und die Abgasreinigung entsprechend anpasst (Landgericht Darmstadt, Urt. v. 31.08.2020, Az.: 13 O 88/20). Das Gericht stellte fest, dass VW den Kläger bewusst sittenwidrig geschädigt hatte. Dies ging aus internen VW-Dokumenten hervor, die dem Gericht im Verfahren vorlagen. VW gelang es im Prozess nicht, diesen Vortrag zu widerlegen.
Doch ist die genannte Abschaltsoftware nicht der einzige Bereich, in dem VW beim Typ EA 288 geschummelt hat. In dem Verfahren bezog sich der Kläger noch auf einen weiteren Umstand, aufgrund dessen er sich durch VW geschädigt sah: So rügte er neben der Abschaltsoftware zusätzlich die Programmierung eines sogenannten „Thermofensters“. Dadurch reduziert der Motor die Abgasreinigung bereits bei einer Außentemperatur von unter 15 °C erheblich. Ob es sich auch dabei ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, ließ das LG Darmstadt offen und stütze sich in seinem Urteil lediglich auf die Abschaltsoftware.
Auch andere Gerichte waren bereits mit dem Problem befasst, ob der Einsatz von Thermofenstern beim Motortyp EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Zuletzt bejahte das Landgericht München I diese Frage mit Urteil vom 25.08.2020 (Az.: 3 O 4218/20). Denn laut dem Gericht sei bei europäischen Durchschnittstemperaturen die Abgasrückführung quasi dauerhaft reduziert und der Motor halte die geforderten Abgaswerte nicht ein. Dies gelte unabhängig davon, ob das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf angeordnet hätte. Dem Kläger wurde in der Folge Schadensersatz gegen Rückgabe seines Fahrzeugs an VW zugesprochen. Auch das Landgericht Hagen geht in seinem Urteil vom 11.08.2020 (Az.: 3 O 134/19) von einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus und verurteilt Volkswagen zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs.
Zum Thermofester ist weiter zu ergänzen, dass dies bereits von der Generalanwältin am EuGH Eleanor Sharpston als unzulässig eingestuft wurde (vgl. Anträge v. 30.04.2020, Az. C-693/18). Da der EuGH in den meisten Fällen den Schlussanträgen seiner Generalanwälte folgt, ist davon auszugehen, dass auch der EuGH die Verwendung des Thermofensters als unzulässig einstufen wird.
Betroffene Kunden haben angesichts der aktuellen Rechtsprechung zu Abschaltsoftware und Thermofenster gute Chancen, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Verjährung droht dabei noch nicht.
Der Motor Typ EA 288 ist in zahlreichen Fahrzeugmodellen verbaut, darunter die allseits beliebten VW Modelle T6 Multivan, Transporter, Caravelle und California, aber auch bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren mit bis zu 2 Litern Hubraum aller Marken des VW-Konzerns.
Die Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte vertritt seit Bekanntwerden des Abgasskandals erfolgreich geschädigte Dieselfahrer. Aushängeschild der Kanzlei ist die individuelle und persönliche Betreuung der Mandanten.
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