Mit seinem Urteil vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19) hat der Bundesgerichtshof die ständige Rechtsprechung der deutschen Oberlandesgerichte bestätigt: Die Volkswagen AG haftet für die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebrachten Fahrzeuge. Damit haben nun auch geschädigte Kunden, die sich bisher noch nicht zu einem Vorgehen gegen den Volkswagen Konzern entschlossen haben, endlich Rechtssicherheit. Der Abgasskandal ist jedoch weder mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs noch mit der Rücknahme der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband beendet.

Im Gegenteil: Zum einen kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Motoren der Baureihe EA189 nicht die einzigen sind, in denen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden.

Denn der Abgasskandal hat längst auch die teureren Modelle mit größeren Motoren erreicht. So hat das Kraftfahrtbundesamt bereits viele Fahrzeuge mit 3.0 TDI EURO 6 Motor zurückgerufen. Auch der Vorgänger dieses Motors, die EURO 5 Version, steht im Verdacht eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut zu haben und ist daher Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren, in denen auch bereits Sachverständigengutachten durchgeführt werden (vgl. hier). Die Fahrzeuge AUDI A7 und AUDI A8 mit dem 3.0 TDI EURO 5 Motor sind bereits vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen worden.

Jedoch existiert auch für die neueren Motoren der Baureihe EA288 (Nachfolger der EA189 Baureihe), die seit 2012 in diversen Modellen verbaut wurden, bereits eine Rückrufaktion. Hiervon sind beispielsweise auch die allseits beliebten VW Modelle T5 und T6 Multivan, Transporter, Caravelle und California betroffen.

Auch betreffend diese Baureihe wurde die Volkswagen AG bereits zur Rücknahme bzw. zum Schadensersatz verurteilt (vgl. Landgericht Regensburg, Urt. v. 19.03.2020, Az.:  73 O 1181/19; Landgericht Duisburg, Urt. v. 30.10.2018, Az.: 1 O 231/18).

Jedoch haben auch andere Hersteller außerhalb des Volkswagen Konzerns Strategien verwendet, die die Abgasreinigung verändern. Beispielsweise hat das Kraftfahrtbundesamt bereits Mitte 2018 die Modelle BMW M550D sowie 750 aufgrund einer manipulierten Software, die die Abgasreinigung beeinflusst, zurückgerufen. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft München ein Bußgeld i.H.v. 8,5 Millionen Euro gegen die BMW AG verhängt.

Mit Urteil vom 31.03.2020 (Az.: 7 O 67/19) hat das Landgericht Düsseldorf die BMW AG auch erstmals aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem BMW X1 (EZ: 2015, EURO 5) zum Schadensersatz verurteilt.

Außerdem wurden bezüglich weiteren Modellen bereits mehrere Sachverständigengutachten beauftragt, die klarstellen sollen, ob und bei welchen Fahrzeugen der BMW AG manipuliert wurde.

Im Übrigen besteht nach Rücknahme der Musterfeststellungsklage erneut die Möglichkeit für alle geschädigten Kunden die sich dem Musterfeststellungsverfahren angeschlossen hatten, individual gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerntöchter zu klagen. Diese Möglichkeit steht allen mit dem Vergleichsangebot unzufriedenen Kunden oder auch Kunden, die überhaupt kein Vergleichsangebot erhalten haben, noch bis Anfang November offen. Die Chancen einen höheren Betrag, als durch den Vergleich, als Schadensersatz zu erhalten oder das Fahrzeug zurückzugeben, stehen sehr gut. Entgegen der Behauptung der Volkswagen AG sind nicht alle Ansprüche in Bezug auf den EA189 Motor pauschal verjährt. Es ist vielmehr in jedem Einzelfall zu bestimmen, ob Ansprüche durchsetzbar sind oder nicht.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Abgasskandal keinesfalls beendet ist. Vielmehr geraten immer mehr Modelle, sei es aus dem VW Konzern, oder auch von anderen Herstellern unter Verdacht, manipuliert zu sein. Man kann insofern von einem Dieselgate 2.0 reden.

 

Gleichzeitig stehen die Chancen, sein Fahrzeug zurückgeben zu können oder eine Schadensersatzzahlung zu erhalten aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der zahlreichen Oberlandesgerichte so gut wie nie zuvor. Sollten Sie also den Verdacht haben, dass Ihr Fahrzeug auch vom Abgasskandal betroffen sein könnte, ist eine genauere Prüfung dringend zu empfehlen.

 

Die Kanzlei Dr. Lindner Rechtsanwälte vertritt seit Bekanntwerden des Abgasskandals erfolgreich geschädigte Dieselfahrer. Aushängeschild der Kanzlei ist die individuelle und persönliche Betreuung der Mandanten.

Wir nehmen gerne eine selbstverständlich kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung für Sie vor. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 08031 - 615 66 18 oder auch per E-Mail (kanzlei@nulllindnerrecht.de).